Zum Inhalt springen

Der Jahresabschluss des Arbeitszeitkontos

Im Dezember schließt das Jahr: Überstunden werden — gegebenenfalls gekappt — ins Folgejahr übertragen. Voraussetzungen, Vorschau und die Sache mit dem Zurück.

Diese Funktion ist in den Plänen Pro und Premium enthalten. Pläne vergleichen

Nach zwölf Monatsabschlüssen folgt einmal im Jahr der große: der Jahresabschluss, der die Überstundensalden ins Folgejahr überträgt.

Voraussetzungen und Ablauf

Der Knopf „Jahresabschluss“ in der Seitenleiste unter Zeiterfassung → Tab „Monatsabschluss“ ist nur aktiv, wenn als Monat der Dezember gewählt ist („Jahresabschluss ist nur im Dezember verfügbar“). Der Dialog erklärt: „Schließt das Jahr für alle Mitarbeiter ab, bei denen alle erforderlichen Monate abgeschlossen sind. Der Übertrag wird ins Folgejahr übernommen (ggf. mit Kappung laut Überstunden-Policy).“

Die Vorschau-Tabelle zeigt vor dem Klick je Person „Jahres-Endsaldo / Limit / Übertrag / Verfall / Status“: „Bereit“ heißt, alle Monate des Beschäftigungszeitraums sind abgeschlossen; bei „Offen“ fehlt noch mindestens einer („{n} Monat(e) noch nicht abgeschlossen“) — diese Person wird übersprungen und kann nach dem Nachholen einzeln abgeschlossen werden. Unterjährige Ein- und Austritte berücksichtigt Gantway automatisch. Auslösen dürfen den Abschluss standardmäßig Admin und Planer.

Die Kappung

Liegt der Endsaldo über dem „Jahres-Übertragslimit (Stunden)“ aus Einstellungen → „Arbeitszeitmodell“ (Karte „Überstunden-Regelung“), wird auf das Limit gekappt und der Rest verfällt. Die Vorschau warnt: „Bei {n} Mitarbeiter(n) werden Überstunden gekappt (Limit: …).“ Bleibt das Feld in den Einstellungen leer, sagt es dort: „Kein Limit — alle Überstunden werden übertragen.“ Negative Salden werden immer voll übertragen — Minusstunden verfallen nicht.

Drohender Verfall ist übrigens schon vorher im Zeitkonto-Tab sichtbar — Zeit genug, Überstunden noch abzufeiern.

Auch bekannt als: Jahresabschluss, Überstunden, Übertrag, Kappung, Jahreswechsel.

Zuletzt aktualisiert am

Passt dazu

Frage offen geblieben?

Schreiben Sie uns — wir antworten und ergänzen den Artikel.

Frage stellen