Resturlaub und der 31. März
Nicht genommener Urlaub wandert ins Folgejahr — und verfällt dort zum 31. März. Wie Gantway den Übertrag rechnet und anzeigt.
Wer das Jahr mit 5 Resttagen beendet, verliert sie nicht sofort: Gantway überträgt sie automatisch ins Folgejahr — mit Verfall am 31. März. Zur Einordnung: Gesetzlich verfällt Urlaub grundsätzlich schon zum Jahresende; ein Übertrag ins Folgejahr ist die Ausnahme und dann bis zum 31. März befristet (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Gantway bildet den in der Praxis üblichen Übertrag ab.
So rechnet Gantway
- Die Karte „Resturlaub“ in der Seitenleiste unter Abwesenheiten → Tab „Meine Abwesenheiten“ weist den Übertrag getrennt aus: „davon Übertrag aus Vorjahr …“ samt Verfallsdatum (Kontingent). Der Anspruch besteht also aus neuem Jahresurlaub plus befristetem Altbestand.
- Urlaub vor dem Stichtag verbraucht zuerst den Übertrag — automatisch. Wer im Februar 3 Tage nimmt, zehrt erst die alten Tage auf; der neue Jahresanspruch bleibt unberührt.
- Nach dem 31. März verschwinden nicht verbrauchte Übertragstage aus dem Saldo.
Die Rückrechnung der Salden — also die automatische Berechnung, wie viel Übertrag sich aus den Vorjahren ergibt — reicht höchstens 3 Jahre zurück, beginnend frühestens mit dem Eintritt der Person beziehungsweise dem Start des Betriebs in Gantway. Davor liegende Jahre fließen nicht ein.
Auch bekannt als: Resturlaub, Übertrag, Verfall, 31. März, Vorjahr.